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Beratung und Unterstützung

Wir beraten gerne individuell und klären Fragen zu sämtlichen Themengebiete unserer Schulgemeinschaft.


Care Team und Schülerinnen- und Schülerberatung

Das Care Team hilft bei Problemen und Sorgen

  • beim Lernen
  • gesundheitlich
  • in der Schule
  • privat
  • in der Klasse
  • zu Hause

Das Care Team hört zu, sucht gemeinsam nach Lösungen, klärt Konflikte oder vermittelt an Fachstellen. Das Care Team untersteht der Schweigepflicht gegenüber der Schule, den Mitschülern und den Eltern. Nur mit Einverständnis werden Informationen weitergegeben.

Weitere Informationen findest du hier.


Studienberatung

Die Beratungsgespräche dauern in der Regel eine Stunde und werden vorher vereinbart. Sie sind kostenlos, vertraulich und freiwillig.

Möglichkeiten zur Terminvereinbarung:

Wenn du ein Ziel brauchst, vor der Studienwahl stehst oder eine Alternative zum Studium suchst, Fragen hast zu Studienfachkombinationen, Zwischenjahr usw., kannst du dich an Peter Ammann von der kantonalen Studienberatung wenden. Er kommt regelmässig für Beratungen an die KSS.

Weitere Angebote der Studienberatung findest du hier.
Die Termine der Studienberatung finden unsere Schülerinnen und Schüler in Teams (Dateiablage).

Informationen zur Studienwahl für Eltern von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten sind hier verfügbar.


Stipendien

Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton St. Gallen Steuerwohnsitz haben, können für die Dauer der Ausbildung kantonale Stipendien beantragen.

Ausführliche Informationen und Antragsformulare können auf der Website des Kantons abgerufen werden. Mit einem Stipendienrechner kann dort auch gleich überprüft werden, ob rechnerisch ein Anspruch auf Stipendien besteht.

Bis wann müssen Gesuche eingereicht werden?

  • 1. Semester: spätestens bis 15. November
  • 2. Semester: spätestens bis 15. Mai

Weitere Informationen sind hier zu finden.


Nachteilsausgleich

Als Nachteilsausgleich wird die Anpassung der Bedingungen für die Beurteilung von Lernenden mit einer diagnostizierten Behinderung bezeichnet, die trotz ihrer Beeinträchtigung das Potenzial haben, die regulären Lernziele zu erreichen. Aufgrund der Behinderung, welche die Beurteilung der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, soll der daraus resultierende Nachteil eruiert und ausgeglichen werden.

Vorgehen:

Vorlegen eines aktuellen Gutachtens einer Fachperson, welches Art und Umfang der Behinderung umschreibt.

Die Erziehungsberechtigten oder die Schülerin oder der Schüler (bei Volljährigkeit) stellen nach der bestandenen Aufnahmeprüfung ein Gesuch um Nachteilsausgleich mit folgendem Inhalt:

  • Gutachten einer fachkundigen Instanz
  • Bestätigung des Besuchs einer Therapie, falls die Schülerin oder der Schüler aktuell in therapeutischer Behandlung ist
  • Antrag auf konkrete Massnahmen mit Begründung

Die Nachteilsausgleichsmassnahmen werden mit den Erziehungsberechtigten besprochen. Art, Dauer sowie die konkrete Umsetzung der Massnahmen werden definiert und schriftlich festgehalten. Bei Uneinigkeit verfügt die Rektorin oder der Rektor.


Solidaritätsstiftung

1996 wurde eine Stiftung als Gemeinschaftswerk des KANTI-VEREINs (Ehemaligenvereinigung), der Elternvereinigung und der Kantonsschule gegründet.

Anlass zu dieser Stiftung gab der Umstand, dass besonders in der damaligen Rezessionsphase, die nicht selten zum Verlust des Ar­beitsplatzes verschiedener Eltern geführt hat, einige Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten hatten, die nötigen finanziellen Beiträge an Exkursionen, Bildungsreisen und Sonderwochen aufzubringen. Der Vorstand der Elternvereinigung war der Meinung, dass Studienanlässe nicht an finanziellen Problemen scheitern sollten.

Die Stiftung bezweckt, bedürftigen Kantonsschülerinnen und -schülern die Teilnahme an Anlässen, Exkursionen und Studienaufenthalten der Kantonsschule Sargans zu ermöglichen.